Die großen Ferien sind da und viele Familien fahren in Richtung Meer. Es ist uns deshalb wichtig, unsere Mandanten darauf hinzuweisen, dass im europäischen Ausland teilweise erhebliche Unterschiede herrschen, was die Bußgelder bei Geschwindigkeitskontrollen angeht. Denn möglicherweise reicht eine Radarfalle schon, um die Urlaubskasse erheblich zu schröpfen.
Alle Bußgelder innerhalb der Europäischen Union finden Sie in dieser Übersicht, die der ADAC jährlich veröffentlicht.
Ein paar Beispiele:
In der Schweiz richtet sich das Bußgeld für Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit nach dem Einkommen des Fahrers. Einmal geblitzt – und es können bis zu 60 Tagessätze fällig werden. Ein berühmtes Beispiel ist der Fall eines schwedischen Mercedesfahrers, der auf einer Schweizer Autobahn mit nicht weniger als 290 Stundenkilometern (!) unterwegs war und geblitzt wurde. Auf Schweizerischen Autobahnen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern. So belief sich die Schweizerische Bußgeldforderung auf stolze 782.000 Euro.
In Frankreich sind die Strafen für zu schnelles Fahren ebenfalls höher als in Deutschland. Es kann sogar sein, dass man nicht geblitzt wird, aber dennoch an der nächsten Mautstelle von der Polizei angehalten wird. Die weiß nämlich ganz genau, wie lange man von Mautstelle zu Mautstelle brauchen darf und ob die Ankunftszeit bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit realistisch ist.
In Österreich kann das Bußgeld für zu schnelles Fahren bis zu 2180 Euro erreichen. Bei uns ist das zu schnelle Fahren im Vergleich dazu geradezu günstig: Bei über 50 Stundenkilometern, die man über der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit fährt, bezahlt man 240 Euro Strafe, bekommt 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Alkohol am Steuer wird ganz besonders in Skandinavien streng bestraft. Bei uns gilt eine Promillegrenze von 0,5, in Schweden sind es 0,2.
Zum Smartphone am Steuer: In Deutschland kostet es 60 Euro Strafe. Frankreich berechnet 135 Euro, Italien 160 Euro und Spanien sogar über 200 Euro.
Übrigens: Wenn Sie im europäischen Ausland geblitzt werden, wird Ihnen der Bußgeldbescheid nach Deutschland nachgeschickt, denn er gilt europaweit.
In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lörrach stehen wir Ihnen gerne mit juristischem Rat zur Seite, wenn es um das europäische Verkehrsrecht geht. Wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Herwig Reissmann oder Rechtsanwalt Hannes Künstle.