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Was heißt Obligatorium und Überobligatorium? Begriffe der Rentensicherung in der Schweiz für Sie erklärt

Obligatorium und Überobligatorium – was ist das? Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Lörrach hat sehr viele Mandanten, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten. Deshalb erklären wir heute gerne die beiden zentralen Begriffe der Schweizer Alterssicherung.

Das so genannte Obligatorium ist die Mindestsicherung, also die gesetzlich vorgeschriebene minimale Alterssicherung. Wenn ein Arbeitnehmer in der Schweiz sein Obligatorium erhält, kann er dies in der deutschen Steuererklärung als Sonderausgabe eintragen. 2016 betrug der Höchstbetrag für das Obligatorium € 22.766 Euro.

Zahlungen, die über das Obligatorium hinausgehen, bezeichnen die Schweizer als Überobligatorium. Für Grenzgänger ist wichtig: Obligatorium und Überobligatorium werden in der deutschen Steuererklärung gesondert behandelt. Das Obligatorium ist eine Sonderausgabe, das Überobligatorium wird nicht als eine solche anerkannt! Hierzu gibt es ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (IV C 5 – S 2333/13/10003).
Die Einkünfte aus dem Überobligatorium müssen versteuert werden, bei Rentenbeginn mit 60 Jahren waren dies 2016 beispielsweise 22%.

Für alle Fragen, die Ihre Arbeitsstelle in der Schweiz betreffen, wenden Sie sich bitte an die Anwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lörrach. Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf das Schweizer Arbeitsrecht und beraten Sie gerne!