Wir beraten in unserer Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Arbeitnehmer, die sich beispielsweise nach einer Kündigung strategisch richtig verhalten wollen, suchen ebenso unseren Rat wie Arbeitgeber. Auch die Erstellung von arbeitsrechtlich relevanten Verträgen gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Weiter beraten wir Sie zu Fragen betreffend Gehalt, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz, die Durchführung von Kündigungsverfahren, Abfindungen, Arbeitszeugnissen, Kurzarbeit etc.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei arbeitsgerichtlichen Prozessen.
Dieses Fachgebiet betreut in unserer Kanzlei: Hannes Künstle.