Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig ist. Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung konfrontiert sehen, sollten ihre Rechte genau kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Lörrach kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten.
Der allgemeine Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern genießt die Mehrheit der Arbeitnehmer den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Der Arbeitgeber muss zudem Fristen einhalten und, falls erforderlich, eine Sozialauswahl vornehmen. Besonders bei einer fristlosen Kündigung ist Vorsicht geboten. Hier muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Häufig werden jedoch fristlose Kündigungen ausgesprochen, die vor Gericht nicht standhalten. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Abfindung und Verhandlungsspielraum nutzen
In vielen Fällen kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung Einspruch zu erheben. Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in Lörrach kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen und eine angemessene Abfindung verhandeln. Hierbei gilt die Faustformel: Eine Abfindung beträgt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, wobei in individuellen Verhandlungen auch höhere Beträge erzielt werden können.
Rechtliche Beratung lohnt sich
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln, da die Frist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht nur drei Wochen beträgt. Eine kompetente Beratung im Arbeitsrecht durch unseren Spezialisten Herrn Künstle in Lörrach kann helfen, die besten Strategien zu entwickeln und mögliche Ansprüche durchzusetzen. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten. Rufen Sie uns an unter 07621 15240 und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir sind eine zivilrechtliche Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Schweizer Arbeitsrecht und Erbrecht und suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams eine/n sympathische/n, freundliche/n, engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.
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- Bearbeitung von Posteingang und -ausgang (klassisch, E-Mail und elektronisch)
- Anlage und Verwaltung der Akten
- Fristenberechnung und -notation
- Terminvereinbarung und -planung
- Kostenfestsetzung sowie Rechnungsstellung nach RVG
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung mitbringen, über Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Zuverlässigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und auch noch Spaß am Umgang mit Menschen und am Arbeiten im Team haben, bringen Sie alles mit, was wir uns wünschen.
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Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz regelt die steuerlichen Verpflichtungen von Grenzgängern, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Demnach sind diese Personen grundsätzlich in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Die Schweiz erhebt jedoch eine Quellensteuer von 4,5 % auf den Bruttolohn, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Diese Quellensteuer wird in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die sogenannte 183-Tage-Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die sich weniger als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz aufhalten und deren Gehalt von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt wird, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Überschreitet der Aufenthalt jedoch diese Grenze, kann das Besteuerungsrecht auf die Schweiz übergehen.
einwandern-schweiz.ch
Als Grenzgänger sollten Sie zudem die 60-Tage-Regel beachten: Kehren Sie an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurück, verlieren Sie den Grenzgängerstatus, was Auswirkungen auf Ihre steuerliche Behandlung haben kann.
infobest.eu
Die Kanzlei Lörrach steht Ihnen mit umfassender Expertise im Arbeitsrecht zur Seite und bietet spezialisierte Beratung für Grenzgänger. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten und Rechte optimal zu gestalten. Besuchen Sie unsere Webseite unter www.kanzlei-loerrach.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07621 / 15 24-0, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.