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Reduzierter Preis bei Immobilienkauf muss auch den jetzigen Bewohnern gewährt werden

Der Bundesgerichtshof urteilte im Falle eines Immobilienkaufes zu Gunsten einer Käuferin, die die Wohnung aktuell bewohnte (VIII ZR 305/20, Urteil vom 23.02.2022).
Eine Eigentümerin entschloss sich, ihre Wohnung in Berlin zu verkaufen. Diese war vermietet. Der Kaufvertrag sah vor, dass die Wohnung – sollte sie jemand kaufen, der die aktuelle Mieterin weiter darin wohnen lassen würde – um 10% im Preis reduziert würde.
Die Mieterin nahm machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und wollte die Wohnung selbst kaufen. Es kam zum Kaufabschluss. Die Käuferin überwies die Kaufsumme von etwa 163.000 Euro nur unter Vorbehalt und klagte parallel gegen die Verkäuferin. Sie forderte die 10% Preisnachlass, die jeder andere Käufer auch bekommen hätte, wenn er eine bewohnte Wohnung gekauft hätte. Die Käuferin bekam Recht! Für die Richter war klar, dass jemand, der das Vorkaufsrecht habe, Anspruch auf denselben Sonderpreis habe. Egal, ob er selbst aktuell Mieter ist. Eine Klausel im Kaufvertrag, wie sie hier vorläge, sei unwirksam. Der Immobilienkaufvertrag sei dennoch rechtsgültig zustande gekommen.
Die Verkäuferin musste ihrer ehemaligen Mieterin rund 16.300 Euro Nachlass gewähren.


Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Ein Unfallschaden an einem Fahrzeug muss auf Kosten des Unfallverursachers repariert werden – genau genommen auf Kosten seiner Kfz-Versicherung. Wenn allerdings eine solche Reparatur zum Anlass genommen wird, gleich auch noch andere Schäden am Fahrzeug beheben zu lassen, dann ist dies ein Täuschungsversuch und führt zum vollständigen Verlust des Rechtes auf Schadensersatz. So ein Urteil des Landgerichtes Frankenthal (AZ 1 O 4/20, Entscheidung vom 9. Juni 2021).

Was war geschehen? Ein Mann hatte beim Ausparken mit dem Heck seines Fahrzeuges das danebenstehende Fahrzeug leicht touchiert. Ein Gutachter schätzte den Schaden auf rund 5.000 Euro. Die Versicherung des Unfallverursachers akzeptierte diese Summe nicht, es kam zum Rechtsstreit. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger urteilte völlig anders: Die Schäden, die durch den aktuellen Unfall entstanden waren, seien wesentlich geringer. In die Forderung von 5.000 Euro war die Reparatur von Schäden an der Karosserie eingerechnet, die – wie man leicht nachweisen konnte – bereits vor dem Unfall bestanden hatten. Die Geschädigte hatte jedoch behauptet, das Auto habe keinerlei Vorschäden gehabt. Die Richter werteten dies als Täuschungsversuch mit dem Ergebnis, dass die Frau ihren Anspruch auf Schadensersatz vollständig verlor. Die Reparatur wurde nicht von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sondern sie musste sie privat bezahlen.

Fälle aus dem Verkehrsrecht bearbeiten in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!

 


Wer ist mein leiblicher Vater?

… dies zu wissen ist das Recht eines Kindes! So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Fall (Beschluss vom 19.01.2022 – XII ZB 183/21).

Die Klägerin wurde 1984 geboren. Ihre Mutter war bei der Geburt noch minderjährig – erst 16 Jahre alt – und stammte aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Direkt nach der Geburt lebte sie mit ihrem Baby in einem Mutter-Kind-Heim, später in einer Wohngemeinschaft für Mädchen. Dann gab sie ihre Tochter zur Adoption frei. Viele Jahre später – mit Mitte 30 – wollte diese von ihrer Mutter wissen, wer ihr biologischer Vater sei. Die Mutter gab an, sich nicht zu erinnern. Sie habe die Schwangerschaft sowieso erst spät, im 7. Schwangerschaftsmonat, bemerkt.
Zunächst bekam die Mutter Recht. Die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart urteilten hingegen, dass es die Pflicht der Mutter sei, alle Männer, die möglicherweise der Kindsvater sein könnten, mit Namen und Adressen aufzulisten.
Die Mutter legte daraufhin Rechtsbeschwerde ein, die aber vom BGH aber abgelehnt wurde. „Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig“ – so steht es in § 1618a BGB. Deshalb habe die Tochter einen Anspruch auf Auskunft darüber, wer ihr Vater sei. Obwohl die Mutter in dem Moment, in dem die Tochter adoptiert worden war, nicht mehr der gesetzliche Vormund der Tochter gewesen sei, habe sie dennoch die Pflicht, ihr Kind über dessen biologischen Vater aufzuklären. Die Richter fanden außerdem, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum die Mutter dies verweigere.

In unserer Kanzlei in Lörrach ist die Fachanwältin für Familienrecht Dagmar Hitzfeld Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Familienrecht. Vereinbaren Sie einen Termin.