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Arbeitsrecht: Ihr Recht beim Thema Kündigungsschutz


Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig ist. Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung konfrontiert sehen, sollten ihre Rechte genau kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Lörrach kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten.


Der allgemeine Kündigungsschutz

In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern genießt die Mehrheit der Arbeitnehmer den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Der Arbeitgeber muss zudem Fristen einhalten und, falls erforderlich, eine Sozialauswahl vornehmen.
Besonders bei einer fristlosen Kündigung ist Vorsicht geboten. Hier muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Häufig werden jedoch fristlose Kündigungen ausgesprochen, die vor Gericht nicht standhalten. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.


Abfindung und Verhandlungsspielraum nutzen

In vielen Fällen kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung Einspruch zu erheben. Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in Lörrach kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen und eine angemessene Abfindung verhandeln. Hierbei gilt die Faustformel: Eine Abfindung beträgt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, wobei in individuellen Verhandlungen auch höhere Beträge erzielt werden können.


Rechtliche Beratung lohnt sich

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln, da die Frist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht nur drei Wochen beträgt. Eine kompetente Beratung im Arbeitsrecht durch unseren Spezialisten Herrn Künstle in Lörrach kann helfen, die besten Strategien zu entwickeln und mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten. Rufen Sie uns an unter 07621 15240 und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir kämpfen für Ihr Recht!