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Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz kurz erklärt

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz regelt die steuerlichen Verpflichtungen von Grenzgängern, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Demnach sind diese Personen grundsätzlich in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Die Schweiz erhebt jedoch eine Quellensteuer von 4,5 % auf den Bruttolohn, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Diese Quellensteuer wird in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

finanzamt-bw.fv-bwl.de

 

Die sogenannte 183-Tage-Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die sich weniger als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz aufhalten und deren Gehalt von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt wird, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Überschreitet der Aufenthalt jedoch diese Grenze, kann das Besteuerungsrecht auf die Schweiz übergehen.
einwandern-schweiz.ch

 

Als Grenzgänger sollten Sie zudem die 60-Tage-Regel beachten: Kehren Sie an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurück, verlieren Sie den Grenzgängerstatus, was Auswirkungen auf Ihre steuerliche Behandlung haben kann.
infobest.eu

 

Die Kanzlei Lörrach steht Ihnen mit umfassender Expertise im Arbeitsrecht zur Seite und bietet spezialisierte Beratung für Grenzgänger. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten und Rechte optimal zu gestalten. Besuchen Sie unsere Webseite unter www.kanzlei-loerrach.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07621 / 15 24-0, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.